ΤΟ ΝΕΟ ΔΙΚΑΙΟ ΤΗΣ ΟΜΟΡΡΥΘΜΗΣ ΚΑΙ ΕΤΕΡΟΡΡΥΘΜΗΣ ΕΤΑΙΡΙΑΣ - page 48

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§ 1.
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34. Vgl.
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, Ges R 1981, s. 283 (
Rechtszwang oder Gestaltungsfreiheit ?
: “
Jede am Grundsatz
der Privatautonomie orientierte Gesetzgebung steht im Bereich des Gesellschaftsrechts vor der
grundlegenden Frage, inwieweit das organisatorische Gefüge von Verbänden und Unternehmen
zwingend durchnormiert werden oder der beliebigen Ausgestaltung durch die Gründer und Mit-
glieder überlassen bleiben soll”. Bydlinski F., Privatautonomie, s. 136, Weber,
Privatautonomie
und Ausseneinfluss im Gesellschaftsrecht, s. 5 ff (
Arten und Funktionen des Außeneinflusses
im Gesellschaftsrecht, Aufnahme neuer Gesellschafter, Umgehunung gesellschaftsverträglicher
Schutzregelungen
), 37, 49 (
Verbandssouveränität und Gestaltungsautonomie
), s. 94 (
Vertrag-
liche und mitgliedschaftliche Bindung
), s. 118 ff (
Außeneinfluß und Autonomie im Vereinsrecht
).
Koller A
., Grundfragen einer Typuslehre im Gesellschaftsrecht, s. 72 ff.,
Flume
,Die Personen-
gesellschaft,1971,189 ff.,
Westermann,
Vertragsfreiheit und Typengesetzlichkeit im Recht der
Personengesellschaft, 1970,
Teichmann
, Gestaltungsfreiheit in Gesellschaftsverträgen, 1970.
Wiedemann, H.,
Der Gesellschaftsvertrag der Personengesellschaften, WM 1990, Sonderbei-
lage Nr. 8 zu Heft Nr. 51/52.
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4072/2012, . 8 .
1...,38,39,40,41,42,43,44,45,46,47 49,50,51,52
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