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A. SCHNYDER

Zur Kontrolle Allgemeiner

Versicherungsbedingungen

nach schweizerischem Recht

von Prof. Dr. Anton K. Schnyder,

LL.M.

I. Einführung

Die Konstituierung versicherungsvertraglicher Rechtslagen durch Allgemeine

Versicherungsbedingungen (AVB) ist eine nicht wegzudenkende Tatsache. Aus

Sicht des Versicherungsunternehmens ist die Ausarbeitung und gleichförmige

Anwendung von AVB «deshalb lohnend, weil [es] auf diese Weise die

Geschäftsabwicklung standardisieren und rationalisieren, seine betriebliche

Organisation vereinfachen und seine Kosten besser kalkulieren kann».

1

AVB sollen

also zur Steigerung von Effektivität und Effizienz beitragen. Bei Einschaltung einer

(externen) Vertriebsorganisation wollen sie helfen,

Uniformität

zu realisieren.

Permanente Kontrolle und Überarbeitung von AVB führen zur Verfeinerung und

(erhoffter) Verbesserung der Leistungsinhalte.

Die Ausstellerin von AVB befindet sich in der

vorteilhaften Position

– namentlich

gegenüber Verbrauchern –, die auch im Versicherungsvertragsrecht grundsätzlich

gewährte

Vertragsfreiheit

, namentlich im Rahmen dispositiven Rechts, zu ihren

Gunsten zu nutzen. Ausgehend von der Auslegungsmaxime

in dubio contra

assecuratorem

ist des Weiteren zu fragen, ob und welche Rechtsinstrumente

es gibt (und geben soll), der Nutzung der Vertragsfreiheit durch die

Versicherungsunternehmen

Grenzen

zu setzen. Am Ende der «Prüfungskette» steht

möglicherweise eine umfassende

Inhaltskontrolle

– welche Frage auch Gegenstand

dieses kleinen Beitrags zu Ehren des Jubilars ist.

Rechtsvergleichend

ist zu konstatieren, dass sich die AVB-Kontrolle in unablässiger

Bewegung befindet. Auch EG- und EU-Recht befassen sich damit.

2

Besonders

hinzuweisen ist an dieser Stelle auf das langjährige Projekt eines

Restatement of

1. K

ÖTZ

, Vertragsrecht, Rz. 242.

2. Vgl. (m.w.H.) S

CHNYDER

, Einführung, 52 ff.