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A. SCHNYDER
Zur Kontrolle Allgemeiner
Versicherungsbedingungen
nach schweizerischem Recht
von Prof. Dr. Anton K. Schnyder,
LL.M.
I. Einführung
Die Konstituierung versicherungsvertraglicher Rechtslagen durch Allgemeine
Versicherungsbedingungen (AVB) ist eine nicht wegzudenkende Tatsache. Aus
Sicht des Versicherungsunternehmens ist die Ausarbeitung und gleichförmige
Anwendung von AVB «deshalb lohnend, weil [es] auf diese Weise die
Geschäftsabwicklung standardisieren und rationalisieren, seine betriebliche
Organisation vereinfachen und seine Kosten besser kalkulieren kann».
1
AVB sollen
also zur Steigerung von Effektivität und Effizienz beitragen. Bei Einschaltung einer
(externen) Vertriebsorganisation wollen sie helfen,
Uniformität
zu realisieren.
Permanente Kontrolle und Überarbeitung von AVB führen zur Verfeinerung und
(erhoffter) Verbesserung der Leistungsinhalte.
Die Ausstellerin von AVB befindet sich in der
vorteilhaften Position
– namentlich
gegenüber Verbrauchern –, die auch im Versicherungsvertragsrecht grundsätzlich
gewährte
Vertragsfreiheit
, namentlich im Rahmen dispositiven Rechts, zu ihren
Gunsten zu nutzen. Ausgehend von der Auslegungsmaxime
in dubio contra
assecuratorem
ist des Weiteren zu fragen, ob und welche Rechtsinstrumente
es gibt (und geben soll), der Nutzung der Vertragsfreiheit durch die
Versicherungsunternehmen
Grenzen
zu setzen. Am Ende der «Prüfungskette» steht
möglicherweise eine umfassende
Inhaltskontrolle
– welche Frage auch Gegenstand
dieses kleinen Beitrags zu Ehren des Jubilars ist.
Rechtsvergleichend
ist zu konstatieren, dass sich die AVB-Kontrolle in unablässiger
Bewegung befindet. Auch EG- und EU-Recht befassen sich damit.
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Besonders
hinzuweisen ist an dieser Stelle auf das langjährige Projekt eines
Restatement of
1. K
ÖTZ
, Vertragsrecht, Rz. 242.
2. Vgl. (m.w.H.) S
CHNYDER
, Einführung, 52 ff.